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Augenblick-Control

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20. Juni 2026 — Version 2.10

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Augenblick-Effekt UG (haftungsbeschränkt), Edisonstraße 8, 85716 Unterschleißheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 311945, USt-IdNr. DE462288392, vertreten durch den Geschäftsführer Merab Tserodze (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Augenblick-Control (nachfolgend „Dienst" oder „Plattform").

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu. Diese Erklärung gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind und das Vertragsgleichgewicht nicht zu Lasten des Kunden wesentlich verschieben. Die Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt; in der Mitteilung wird auf die Änderungen, das Widerspruchsrecht sowie das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Fall des Widerspruchs steht beiden Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden gegen Entgelt den Dienst zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Dienst dient der digitalen Verwaltung von Brandschutzprüfungen, der Erstellung von DIN-konformen Prüfprotokollen, der QR-Code-basierten Objektverwaltung und der Koordination von Subunternehmern.

(2) Der Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Tarif. Folgende Tarife stehen zur Verfügung:

  • Basis — 59 €/Monat: bis zu 10 Objekte, 250 Prüfgegenstände, 5 GB Speicher
  • Plus — 149 €/Monat: bis zu 75 Objekte, 2.000 Prüfgegenstände, 25 GB Speicher, UUID-Codes, Subunternehmer-Verwaltung
  • Premium — 399 €/Monat: bis zu 500 Objekte, 15.000 Prüfgegenstände, 150 GB Speicher, Massenexport, Audit-Log, eigene Prüfvorlagen & anpassbare Prüfpunkte, Prioritäts-Support per E-Mail
  • Enterprise — Preis auf Anfrage: unbegrenzte Nutzung, persönliches Onboarding, eigener Ansprechpartner

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten pro Workspace (Mandant). Die Anzahl der Mitglieder pro Workspace ist in allen Tarifen unbegrenzt.

(3) Eine ausführliche Beschreibung der Leistungen je Tarif ist auf der Website des Anbieters unter https://augenblick-control.de/preise einsehbar und ist Bestandteil dieses Vertrages.

(4) Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang des Dienstes weiterzuentwickeln und anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und den Vertragszweck nicht wesentlich einschränkt. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von 30 Tagen in Textform mitgeteilt. Bei nicht zumutbaren Verschlechterungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

(5) Der Dienst ist ein Software-Werkzeug zur Dokumentation, Organisation und Verwaltung von Brandschutzprüfungen. Er stellt keine brandschutzfachliche, sicherheitstechnische oder rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht die eigenverantwortliche fachkundige Prüfung, Bewertung und Entscheidung durch hierzu qualifizierte Personen des Kunden. Die vom Dienst bereitgestellten Vorlagen, Prüfpunkte, Fristen- und Intervallberechnungen, Hinweise sowie Auswertungen sind unverbindliche Hilfsmittel; ihre Eignung für den konkreten Einzelfall sowie die Einhaltung der einschlägigen Normen und Vorschriften (insbesondere der jeweils geltenden DIN-Normen, der DGUV-Vorschriften, der ArbStättV, der ASR sowie der landesrechtlichen Brandschutzbestimmungen) hat der Kunde eigenverantwortlich zu prüfen und sicherzustellen.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.

(2) Der Kunde gibt durch Auswahl eines Tarifs, vollständige Eingabe seiner Unternehmensdaten sowie Bestätigung dieser AGB und der Datenschutzerklärung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt mit der Zugangsbestätigung des Anbieters per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse zustande.

(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und ist für den Kunden nach Vertragsabschluss in seinem Account unter „Vertragsdaten" abrufbar.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Nutzungsgebühren bemessen sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif und werden im Voraus monatlich oder — bei entsprechender Wahl — jährlich abgerechnet. Bei jährlicher Zahlweise gewährt der Anbieter einen Rabatt von 15 % auf den regulären Monatspreis.

(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland). Der Kunde hinterlegt hierzu eine gültige Kreditkarte, SEPA-Lastschriftermächtigung oder eine andere von Stripe angebotene Zahlungsmethode bei Aktivierung des kostenpflichtigen Tarifs. Eine etwaige Übermittlung von Zahlungsdaten an die Konzernmutter Stripe, LLC (vormals Stripe, Inc.; Umfirmierung zum 03.01.2026), USA, erfolgt im Rahmen des EU-US Data Privacy Framework; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(3) Die Belastung erfolgt monatlich bzw. jährlich im Voraus zum jeweiligen Vertragsbeginn. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch im PDF-Format per E-Mail zugesandt und im Account zum Download bereitgestellt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die monatlichen bzw. jährlichen Nutzungsgebühren einmal pro Kalenderjahr zum 1. Januar an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 2020 = 100; nachfolgend „VPI") anzupassen. Maßgeblich für die Anpassung ist die prozentuale Veränderung des VPI im Vergleich des Monats Oktober des Vorjahres zum Monat Oktober des Jahres davor. Sinkt der VPI, sinken auch die Preise entsprechend; eine Anpassung erfolgt jedoch nur dann, wenn die Veränderung mindestens 2 % beträgt. Die Anpassung wird dem Kunden mit einer Frist von zwei Monaten vor Wirksamwerden in Textform unter Angabe des zugrundeliegenden VPI-Werts mitgeteilt. Übersteigt die Erhöhung 5 % gegenüber dem zuletzt geltenden Preis, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst nach Ablauf der gesetzten Nachfrist gemäß § 5 Abs. 6 zu beschränken oder zu sperren. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt.

(6) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Testphase und Vertragsbeginn

(1) Neue Kunden erhalten nach Abschluss der Registrierung eine 14-tägige kostenlose Testphase mit dem vollen Funktionsumfang des Tarifs Premium. Die Testphase wird unabhängig vom Zugangsweg (Website, iOS-App oder Android-App) einheitlich auf Premium-Niveau gewährt, damit neue Kunden sämtliche Funktionen des Dienstes — einschließlich Massenexport, Audit-Log und Prioritäts-Support — erproben können. Die endgültige Auswahl eines kostenpflichtigen Tarifs (Basis, Plus, Premium oder Enterprise) erfolgt vor Ablauf der Testphase über die Web-App unter app.augenblick-control.de/settings/billing. Eine Hinterlegung von Zahlungsdaten ist während der Testphase nicht erforderlich. Bereits mit der Registrierung erkennt der Kunde diese AGB, die Datenschutzerklärung sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß § 11 an; der AVV gilt ab Bereitstellung des Workspace und damit auch während der Testphase, in der der Kunde Inhaltsdaten einbringt.

(2) Drei Tage sowie einen Tag vor Ablauf der Testphase informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail über den bevorstehenden Ablauf und die Optionen zur Aktivierung eines kostenpflichtigen Tarifs.

(3) Wird vor Ablauf der Testphase kein kostenpflichtiger Tarif aktiviert, geht der Workspace automatisch in einen Read-Only-Modus über. In diesem Modus bleiben sämtliche bestehenden Daten erhalten und können vom Kunden weiterhin eingesehen sowie exportiert werden. Die Erstellung neuer Inhalte, Bearbeitung bestehender Datensätze sowie sonstige schreibende Operationen sind im Read-Only-Modus nicht möglich.

(4) Bei Inaktivität von 90 zusammenhängenden Tagen im Read-Only-Modus wird der Workspace gemäß § 13 Abs. 4 endgültig gelöscht. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber 30 Tage und 7 Tage vor der Löschung in Textform.

(5) Die Aktivierung eines kostenpflichtigen Tarifs erfolgt jederzeit durch Auswahl des gewünschten Tarifs im Account und Eingabe der Zahlungsdaten über Stripe Checkout. Mit erfolgreicher Zahlung wird der Workspace unmittelbar in den vollen Funktionsumfang des gewählten Tarifs versetzt.

(6) Bei Zahlungsausfall im laufenden kostenpflichtigen Vertrag gilt folgender Ablauf:

  • Tag 0: Stripe meldet die fehlgeschlagene Zahlung; der Anbieter informiert den Kunden per E-Mail.
  • Tag 7: Erste Erinnerung mit Aufforderung zur Aktualisierung der Zahlungsdaten.
  • Tag 14: Übergang in den Read-Only-Modus mit Hinweis auf endgültige Sperrung.
  • Tag 24 und Tag 34: Weitere Erinnerungen.
  • Tag 44: Endgültige Vertragsbeendigung gemäß § 13 Abs. 3.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Die kostenpflichtige Vertragslaufzeit beginnt mit der Aktivierung des kostenpflichtigen Tarifs und läuft je nach Wahl monatlich oder jährlich.

(2) Datenportabilität und Anbieterwechsel (Verordnung (EU) 2023/2854 — Data Act): Der Anbieter ist als Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes im Sinne von Art. 2 Nr. 8 Data Act zur Einhaltung der Wechselrechte gemäß Art. 23–31 Data Act verpflichtet. Der Kunde hat insbesondere folgende Rechte:

  • der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens zwei (2) Monaten in Textform kündigen, unabhängig davon, ob ein Monats- oder Jahresvertrag vereinbart ist;
  • nach Wirksamwerden der Kündigung beginnt eine Wechselperiode (switching period) von dreißig (30) Tagen, in der der Anbieter dem Kunden bei der Migration zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder zur eigenen Infrastruktur des Kunden angemessene technische Unterstützung leistet;
  • ist die Migration innerhalb der Wechselperiode aus technischen Gründen noch nicht abgeschlossen, verlängert der Anbieter den Export- und Read-Only-Zeitraum auf Anfrage des Kunden um einen angemessenen Zeitraum, bevor die Daten endgültig gelöscht werden (Art. 25 Abs. 2 Data Act);
  • der Kunde erhält Datenexports in maschinenlesbaren, strukturierten und gängigen Formaten (insbesondere PDF, Excel, JSON, ZIP);
  • der Anbieter erhebt für den Wechselvorgang gemäß Art. 25 Data Act keine Wechselgebühren;
  • vor Vertragsschluss informiert der Anbieter über das jeweils geltende Wechselverfahren, verfügbare Formate und etwaige bekannte technische Einschränkungen (Art. 26 Data Act); diese Informationen sind öffentlich und vorvertraglich abrufbar unter augenblick-control.de/datenportabilitaet.

(3) Im Übrigen verlängern sich die Verträge wie folgt automatisch, wenn sie nicht nach Absatz 2 oder den nachfolgenden Bestimmungen gekündigt werden:

  • Monatsverträge verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat;
  • Jahresverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Das Recht des Kunden zur Kündigung mit zwei (2) Monaten Frist gemäß Absatz 2 bleibt von der automatischen Verlängerung unberührt und gilt vorrangig.

(4) Die Kündigung kann vom Kunden jederzeit über die Account-Einstellungen (Self-Service-Kündigung) oder durch E-Mail an info@augenblick-control.de erklärt werden.

(5) Im Fall der Kündigung eines Jahresvertrages durch den Kunden vor Ablauf der Laufzeit erstattet der Anbieter dem Kunden anteilig die für den verbleibenden Zeitraum bereits gezahlten Nutzungsgebühren (pro-rata-Erstattung). Eine Erstattung erfolgt nicht, soweit der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß § 13 Abs. 2 außerordentlich beendet.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere bei einem zusammenhängenden, vom Anbieter zu vertretenden Ausfall des Dienstes von mehr als 72 Stunden vor.

(7) Tarif-Upgrades werden sofort wirksam und pro-rata abgerechnet. Tarif-Downgrades werden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.

§ 7 Verfügbarkeit und Service Level

(1) Die Leistungen des Anbieters werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit von 100 % ist technisch nicht realisierbar und kann daher nicht zugesagt werden. Der Anbieter bemüht sich nach den Grundsätzen des „Best Effort" und nach billigem Ermessen um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb des Dienstes.

(2) Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird für die Tarife Basis, Plus und Premium nicht als zugesicherte Eigenschaft geschuldet. Der Anbieter richtet seinen Betrieb darauf aus, höherwertige Tarife (insbesondere Premium) mit erhöhter Priorität bei Störungsbehebung und Support zu betreuen.

(3) Für den Tarif Enterprise können auf Wunsch des Kunden individuelle Service Level Agreements (SLA) mit konkret definierten Verfügbarkeits-, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gesondert schriftlich vereinbart werden. Ohne eine solche gesonderte schriftliche Vereinbarung gelten auch für den Tarif Enterprise die Grundsätze gemäß Absatz 1 und 2.

(4) Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt und finden vorzugsweise außerhalb üblicher Geschäftszeiten statt (Montag bis Freitag, 20:00 bis 06:00 Uhr MEZ/MESZ).

(5) Nicht als Ausfallzeit im Verantwortungsbereich des Anbieters gelten Beeinträchtigungen aufgrund:

  • höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks);
  • angekündigter Wartungsfenster;
  • Störungen bei wesentlichen Drittanbietern (insbesondere Google Cloud Platform, Stripe, Tally);
  • Internetstörungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters;
  • vom Kunden zu vertretender Beeinträchtigungen (z. B. unzulässige Nutzung, Verstoß gegen § 9).

(6) Bei einem zusammenhängenden, vom Anbieter zu vertretenden vollständigen Ausfall von mehr als 72 Stunden hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 BGB.

§ 8 Datensicherung und Datenexport

(1) Der Anbieter führt im Rahmen seiner Leistungen eine ordnungsgemäße Datensicherung der im Dienst gespeicherten Kundendaten durch. Diese umfasst insbesondere:

  • kontinuierliche Datensicherung der Datenbank über Point-in-Time-Recovery (PITR) für einen Zeitraum von sieben (7) Tagen;
  • geo-redundante Speicherung in mehreren Rechenzentren innerhalb der Region europe-west3 (Frankfurt am Main);
  • regelmäßige Backup-Exports mit einer Aufbewahrungsdauer von 90 Tagen.

(2) Der Kunde ist berechtigt und gehalten, im Rahmen seiner eigenen Aufbewahrungs- und Compliance-Pflichten (insbesondere § 257 HGB, § 147 AO) regelmäßig eigenständige Datenexports über die im Dienst integrierten Export-Funktionen (PDF, Excel, JSON, ZIP) durchzuführen und diese in seinem eigenen Verantwortungsbereich zu archivieren.

(3) Im Falle eines vom Anbieter zu vertretenden Datenverlusts ist die Haftung des Anbieters auf den Aufwand beschränkt, der bei einer ordnungsgemäßen Wiederherstellung aus den vom Anbieter vorgehaltenen Backups erforderlich ist. Soweit Daten aus den Backups des Anbieters technisch nicht wiederhergestellt werden können, ist die Haftung zusätzlich auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden gemäß Absatz 2 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. § 12 bleibt im Übrigen unberührt.

§ 9 Mitwirkungspflichten und Nutzungsbedingungen

(1) Der Kunde ist verpflichtet:

  • seine Zugangsdaten (Login, Passwort) sicher und vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen;
  • jeden Verdacht eines unbefugten Zugriffs unverzüglich an datenschutz@augenblick-control.de zu melden;
  • seine Mitarbeiter und Subunternehmer (sofern in den Workspace eingebunden) auf die Einhaltung dieser AGB sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen zu verpflichten;
  • nur rechtmäßige Inhalte in den Dienst einzustellen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht zu missbrauchen. Untersagt sind insbesondere:

  • das Einstellen rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender oder strafrechtlich relevanter Inhalte;
  • die Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten);
  • Reverse Engineering, Dekompilierung oder anderweitige Versuche, den Quellcode der Plattform zu rekonstruieren, soweit nicht gesetzlich zwingend gestattet;
  • automatisierte Massenanfragen (Scraping, Bots), die den ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigen können;
  • die Weitergabe der Zugangsdaten an unberechtigte Dritte oder die Mehrfachnutzung eines einzelnen Accounts durch verschiedene natürliche Personen.

(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Absatz 2 ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst nach vorheriger Abmahnung zu sperren. In besonders schweren Fällen (z. B. strafbare Inhalte) kann die Sperrung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 13 Abs. 2 bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Kunde trägt die alleinige fachliche Verantwortung für die mithilfe des Dienstes durchgeführten Brandschutzprüfungen und deren Ergebnisse. Er stellt insbesondere sicher, dass:

  • Prüfungen, Begehungen und Bewertungen ausschließlich durch hierfür fachlich qualifizierte und befähigte Personen durchgeführt werden und eine Brandschutzbegehung nur durch eine ordnungsgemäß bestellte Brandschutzbeauftragte bzw. einen ordnungsgemäß bestellten Brandschutzbeauftragten (entsprechend DGUV 205-003) oder eine vergleichbar befähigte Person erfolgt;
  • die in den Dienst eingegebenen Daten sowie die erstellten Prüfprotokolle inhaltlich richtig, vollständig und aktuell sind;
  • die gesetzlich und normativ vorgeschriebenen Prüfintervalle, Maßnahmen sowie Nachweis- und Aufbewahrungspflichten eingehalten werden.

Technische Funktionen des Dienstes, die die Einhaltung solcher Anforderungen unterstützen — etwa die Beschränkung der Durchführung von Brandschutzbegehungen auf als Brandschutzbeauftragte markierte Personen oder automatische Fristenhinweise —, sind rein unterstützende Hilfsmittel und entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Prüf- und Sorgfaltspflicht. Eine inhaltliche Verantwortung oder Gewähr des Anbieters für die Richtigkeit der Prüfungen, die Qualifikation der vom Kunden eingesetzten Personen oder die Erfüllung der brandschutzrechtlichen Pflichten des Kunden wird hierdurch nicht begründet; § 12 bleibt im Übrigen unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte und Datenhoheit

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des Dienstes im Rahmen des gewählten Tarifs.

(2) Sämtliche vom Kunden in den Dienst eingebrachten Inhalte (insbesondere Prüfdaten, Fotos, Objektinformationen, Dokumente — nachfolgend „Kundendaten") bleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erlangt an diesen Inhalten keine eigenen Nutzungsrechte über das zur Vertragserfüllung Erforderliche hinaus.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, vollständig anonymisierte und aggregierte Nutzungsstatistiken (z. B. Anzahl Inspektionen pro Monat, durchschnittliche Mängelquote in einer Branche) zur Produktverbesserung, internen Auswertung und für anonymisierte Benchmarks zu verwenden, sofern eine Identifizierung des Kunden oder einzelner natürlicher Personen ausgeschlossen ist.

(4) Sämtliche Rechte am Dienst selbst (Software, Design, Logos, Quellcode, Algorithmen, Datenbankstrukturen) verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Mit der Marke „Augenblick-Control" sowie etwaigen Schutzrechten ist keine über die Vertragslaufzeit hinausgehende Nutzung verbunden.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten in zwei unterschiedlichen Rollen:

  • als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für Stamm- und Account-Daten des Kunden sowie Abrechnungsdaten;
  • als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO für die vom Kunden in den Workspace eingebrachten Inhaltsdaten (Inspektionen, Objektdaten, Fotos, Subunternehmer-Daten etc.).

(2) Für die Verarbeitung als Auftragsverarbeiter schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist unter https://augenblick-control.de/avv abrufbar und wird durch Annahme dieser AGB Bestandteil des Vertrages.

(3) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union (Region europe-west3, Frankfurt am Main, Deutschland). Eine Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist unter https://augenblick-control.de/unterauftragsverarbeiter abrufbar.

(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://augenblick-control.de/datenschutz.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

  • für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
  • im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (im Folgenden „wesentliche Vertragspflicht"), ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne gelten insbesondere:

  • die Bereitstellung des Dienstes im vereinbarten Funktionsumfang gemäß § 2;
  • die Speicherung und Verfügbarhaltung der vom Kunden eingebrachten Kundendaten;
  • die Wahrung angemessener IT-Sicherheitsstandards entsprechend dem Stand der Technik;
  • die Datensicherung im in § 8 Abs. 1 vereinbarten Umfang;
  • die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes gemäß § 11 sowie des AVV.

(3) Der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf:

  • pro Schadensfall: 10.000 EUR oder die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Nutzungsgebühren — je nachdem, welcher Betrag höher ist;
  • pro Kalenderjahr: 25.000 EUR oder die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Nutzungsgebühren — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

(3a) Für Schadensersatzansprüche des Kunden aus DSGVO-Bußgeldern, die ihm aufgrund einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung dieses Vertrages oder des AVV von einer Aufsichtsbehörde rechtskräftig auferlegt werden, gilt eine besondere Haftungsbegrenzung in Höhe des Fünffachen der unter Absatz 3 vereinbarten Beträge:

  • pro Schadensfall: 50.000 EUR oder das Fünffache der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Nutzungsgebühren — je nachdem, welcher Betrag höher ist;
  • pro Kalenderjahr: 125.000 EUR oder das Fünffache der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Nutzungsgebühren — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Die Haftung erfolgt im Rahmen des Verschuldens und Verursachungsbeitrags des Anbieters gemäß Art. 82 Abs. 4 und 5 DSGVO. Eine Haftung des Anbieters für Bußgelder, die auf einer rechtswidrigen Weisung des Kunden oder einem vom Kunden zu vertretenden Verstoß beruhen, ist ausgeschlossen.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die nicht wesentliche Vertragspflichten im Sinne von Absatz 2 sind, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(5) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegt. Bei Datenverlust gilt § 8 Abs. 3.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.

(7) Schadensersatzansprüche des Kunden aus diesem Vertrag und aus dem AVV gemäß § 11 verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis vom Schaden und dem Schädiger. Die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§ 199 Abs. 3 BGB) sowie für Ansprüche aus DSGVO-Bußgeldern gemäß Absatz 3a, bleiben unberührt.

§ 13 Vertragsbeendigung und Datenrückgabe

(1) Mit Ende der Vertragslaufzeit verliert der Kunde sein Nutzungsrecht am Dienst.

(2) Der Anbieter ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz erfolgter Mahnung;
  • schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 9 Abs. 2;
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines solchen mangels Masse;
  • strafbarem oder rechtswidrigem Inhalt im Workspace.

(3) Nach Vertragsbeendigung gewährt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen einen Read-Only-Zugriff auf den Workspace zur eigenständigen Datensicherung und zum Datenexport. Während dieser Zeit kann der Kunde sämtliche Inhaltsdaten in maschinenlesbaren Formaten (PDF, Excel, JSON, ZIP) exportieren.

(4) Nach Ablauf der 30-Tage-Frist gemäß Absatz 3 werden sämtliche Kundendaten endgültig und unwiederbringlich gelöscht. Hiervon ausgenommen sind:

  • Rechnungs- und Buchhaltungsdaten gemäß handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (10 Jahre nach § 257 HGB, § 147 AO);
  • Daten, deren weitere Aufbewahrung aufgrund konkreter rechtlicher Auseinandersetzungen erforderlich ist.

(5) Der Anbieter bestätigt dem Kunden auf Verlangen die erfolgte Löschung in Textform.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terroranschläge, behördliche Maßnahmen, Streiks (auch in Drittunternehmen), längere Internetstörungen sowie schwerwiegende Ausfälle wesentlicher Cloud-Infrastruktur (Google Cloud Platform).

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informieren und sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen zu minimieren.

(3) Dauert das Ereignis länger als 30 Tage, ist jede Vertragspartei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 15 Geheimhaltung

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Die Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrages und für drei Jahre nach Vertragsende fort.

(3) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die der empfangenden Partei vor der Mitteilung bereits bekannt waren, allgemein zugänglich sind oder werden, von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.

§ 16 Streitbeilegung

Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Da der Dienst ausschließlich an Unternehmer gerichtet ist, finden die Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.

§ 16a Anwendbarkeit weiterer EU-Regulierungen (DSA, NIS-2, KI-Verordnung)

(1) Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065): Die Plattform ist ein geschlossenes B2B-Werkzeug zur internen Verwaltung von Brandschutzprüfungen. Sie stellt weder einen „Vermittlungsdienst" noch eine „Online-Plattform" oder einen „Online-Marktplatz" im Sinne von Art. 3 lit. g, h und i DSA dar. Insbesondere werden keine öffentlich zugänglichen, nutzergenerierten Inhalte verbreitet und kein Vermittlungsverhältnis zu Dritten hergestellt. Die Vorschriften des DSA finden auf den Dienst daher keine Anwendung.

(2) NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) und NIS2UmsuCG: Der Anbieter unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie und des deutschen Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG), da er die dort definierten Schwellenwerte für „wichtige" oder „wesentliche" Einrichtungen in kritischen Sektoren nicht erreicht. Der Anbieter erbringt freiwillig Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik gemäß Art. 32 DSGVO und den in Anlage 1 des AVV beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).

(3) KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689 — AI Act): Die Plattform setzt zum Stand dieser AGB keine Systeme der künstlichen Intelligenz im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung ein. Bei einer etwaigen späteren Einführung KI-gestützter Funktionen wird der Anbieter den Kunden im Vorfeld in Textform informieren und die nach der KI-Verordnung erforderlichen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten erfüllen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters gemäß § 1 Abs. 1.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 18 Versionshistorie

Wesentliche Änderungen gegenüber Version 2.9 (13. Juni 2026):

  • Neuer § 2 Abs. 5 — Klarstellung der Natur des Dienstes: Der Dienst ist ein Software-Werkzeug zur Dokumentation, Organisation und Verwaltung von Brandschutzprüfungen und stellt keine brandschutzfachliche, sicherheitstechnische oder rechtliche Beratung dar; er ersetzt nicht die eigenverantwortliche fachkundige Prüfung durch qualifizierte Personen des Kunden. Bereitgestellte Vorlagen, Fristen- und Intervallberechnungen sowie Auswertungen sind unverbindliche Hilfsmittel.
  • Neuer § 9 Abs. 4 — Klarstellung der fachlichen Eigenverantwortung des Kunden: Der Kunde trägt die alleinige fachliche Verantwortung für die mithilfe des Dienstes durchgeführten Brandschutzprüfungen, insbesondere für die Qualifikation der eingesetzten Personen (eine Brandschutzbegehung darf nur durch eine ordnungsgemäß bestellte Brandschutzbeauftragte bzw. einen ordnungsgemäß bestellten Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV 205-003 oder eine vergleichbar befähigte Person erfolgen), für die inhaltliche Richtigkeit der Daten und Prüfprotokolle sowie für die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfintervalle und Nachweispflichten. Unterstützende technische Funktionen (z. B. die Beschränkung von Begehungen auf als Brandschutzbeauftragte markierte Personen) sind reine Hilfsmittel und begründen keine inhaltliche Verantwortung des Anbieters. Die Klarstellungen sind deklaratorisch und ändern die bestehende Pflichten- und Haftungsverteilung nicht.

Wesentliche Änderungen gegenüber Version 2.8 (13. Juni 2026):

  • Klarstellung in § 6 Abs. 1: Präzisierung „Die kostenpflichtige Vertragslaufzeit beginnt mit der Aktivierung des kostenpflichtigen Tarifs" (zuvor „Der Vertrag beginnt …"), um die begriffliche Abgrenzung zur bereits mit der Registrierung wirksamen AGB-/AVV-Bindung (§ 5 Abs. 1, § 11) zu schärfen. Keine inhaltliche Änderung der Abrechnungs- oder Laufzeitlogik.
  • Ergänzung in § 6 Abs. 2 (Data Act): Verweis auf die nunmehr öffentlich und vorvertraglich abrufbare Informationsseite (Art. 26) zu Wechselverfahren, Exportformaten und bekannten technischen Einschränkungen unter augenblick-control.de/datenportabilitaet; zusätzlich Klarstellung, dass der Export- und Read-Only-Zeitraum auf Anfrage angemessen verlängert wird, falls die Migration innerhalb der Wechselperiode technisch noch nicht abgeschlossen ist (Art. 25 Abs. 2 Data Act).

Wesentliche Änderungen gegenüber Version 2.6 (29. Mai 2026):

  • Korrektur der Tarif-Leistungsbeschreibung in § 2 Abs. 2: „Eigene Prüfvorlagen" von Tarif Plus zu Tarif Premium verschoben (entspricht dem tatsächlichen Funktionsumfang); Ergänzung „anpassbare Prüfpunkte & objektspezifische Vorlagen-Varianten" bei Premium.
  • Entfernung nicht angebotener Support-Zusagen: „Telefon-Support" (Premium, § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1) sowie „individuelle SLA" (Enterprise) gestrichen; Premium-Support nunmehr „Prioritäts-Support per E-Mail". Die optionale SLA-Vereinbarung für Enterprise gemäß § 11 bleibt unberührt.
  • Klarstellung in § 5 Abs. 1: Annahme des AVV bereits mit der Registrierung; damit lückenlose AVV-Deckung auch während der kostenlosen Testphase.

Wesentliche Änderungen gegenüber Version 2.5 (25. Mai 2026):

  • Aufnahme der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE462288392 in § 1 Abs. 1 (gemäß § 27a UStG nach Zuteilung durch das Bundeszentralamt für Steuern).
  • Neuer § 16a — Klarstellung der Nicht-Anwendbarkeit weiterer EU-Regulierungen: Digital Services Act (DSA), NIS-2-Richtlinie und KI-Verordnung. Die Klarstellungen sind rein deklaratorisch und ändern weder den Vertragsgegenstand noch die Pflichtenverteilung.

Wesentliche Änderungen gegenüber Version 2.4 (23. Mai 2026):

  • Vereinheitlichung der Testphase in § 5 Abs. 1: Neue Kunden erhalten — unabhängig vom Zugangsweg (Website, iOS-App oder Android-App) — einheitlich eine 14-tägige kostenlose Testphase mit dem vollen Funktionsumfang des Tarifs Premium. Die endgültige Auswahl eines kostenpflichtigen Tarifs erfolgt vor Ablauf der Testphase über die Web-App.