Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 4. Mai 2026 — Version 3.2 (Korrigierte Release Edition)
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Augenblick-Effekt UG (haftungsbeschränkt), Edisonstraße 8, 85716 Unterschleißheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 311945, vertreten durch den Geschäftsführer Merab Tserodze (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Augenblick-Control (nachfolgend „Dienst" oder „Plattform").
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu. Diese Erklärung gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind und das Vertragsgleichgewicht nicht zu Lasten des Kunden wesentlich verschieben. Die Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt; in der Mitteilung wird auf die Änderungen, das Widerspruchsrecht sowie das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Fall des Widerspruchs steht beiden Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden gegen Entgelt den Dienst zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Dienst dient der digitalen Verwaltung von Brandschutzprüfungen, der Erstellung von DIN-konformen Prüfprotokollen, der QR-Code-basierten Objektverwaltung und der Koordination von Subunternehmern.
(2) Verfügbare Plattformen. Der Dienst wird über folgende Zugangswege bereitgestellt:
- Web-App unter app.augenblick-control.de (nachfolgend „Web-App");
- Native iOS-App, vertrieben über den Apple App Store (Bundle Identifier:
com.augenblickcontrol.app; nachfolgend „iOS-App"); - Native Android-App, vertrieben über den Google Play Store (Application ID:
com.augenblickcontrol.app; nachfolgend „Android-App"; Web-App, iOS-App und Android-App nachfolgend gemeinsam „App").
Sämtliche Plattform-Varianten greifen auf dieselbe Backend-Infrastruktur und denselben Workspace zu. Funktionsumfang und Vertragsleistungen sind plattformübergreifend identisch, mit Ausnahme der in Absatz 3 dieses Paragraphen sowie in § 4 (Vergütung und Zahlungsabwicklung) geregelten plattformspezifischen Einschränkungen.
(3) Plattformspezifische Einschränkungen der Mobile-Apps. Aufgrund der Vorgaben der App-Store-Betreiber (Apple Inc., Google Ireland Limited / Google LLC) gelten folgende Einschränkungen für die Funktionsausstattung der iOS-App und der Android-App:
- Die Aktivierung kostenpflichtiger Tarife, die Eingabe von Zahlungsdaten sowie sämtliche Zahlungsabwicklungs-Vorgänge können ausschließlich über die Web-App vorgenommen werden (siehe § 4 Abs. 1);
- Die Verwaltung des kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses (Tarif-Wechsel, Zahlungsmethoden-Wechsel, Kündigung) erfolgt über das Self-Service-Portal in der Web-App; aus den Mobile-Apps heraus erfolgt eine Weiterleitung auf die Web-Oberfläche unter app.augenblick-control.de/settings/billing;
- Die App-Stores (Apple App Store und Google Play Store) erhalten von uns keine Zahlungsdaten; In-App-Käufe (Apple StoreKit / Google Play Billing) werden in keiner Mobile-App-Variante eingesetzt.
(4) Tarife. Der Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Tarif. Folgende Tarife stehen zur Verfügung:
- Basis — 59 €/Monat: bis zu 10 Objekte, 250 Prüfgegenstände, 5 GB Speicher
- Plus — 149 €/Monat: bis zu 75 Objekte, 2.000 Prüfgegenstände, 25 GB Speicher, UUID-Codes, Subunternehmer-Verwaltung, eigene Prüfvorlagen
- Premium — 399 €/Monat: bis zu 500 Objekte, 15.000 Prüfgegenstände, 150 GB Speicher, Massenexport, Audit-Log, Telefon-Support
- Enterprise — Preis auf Anfrage: unbegrenzte Nutzung, persönliches Onboarding, individuelle SLA
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten pro Workspace (Mandant). Die Anzahl der Mitglieder pro Workspace ist in allen Tarifen unbegrenzt. Eine ausführliche Beschreibung der Leistungen je Tarif ist auf der Website des Anbieters unter https://augenblick-control.de/preise einsehbar und ist Bestandteil dieses Vertrages.
(5) Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang des Dienstes weiterzuentwickeln und anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und den Vertragszweck nicht wesentlich einschränkt. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von 30 Tagen in Textform mitgeteilt. Bei nicht zumutbaren Verschlechterungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
(2) Der Kunde gibt durch Auswahl eines Tarifs, vollständige Eingabe seiner Unternehmensdaten sowie Bestätigung dieser AGB und der Datenschutzerklärung der App ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Die Bestätigung der AGB sowie der Datenschutzerklärung erfolgt ausschließlich über die Web-App des Anbieters; aus den Mobile-Apps heraus ist eine Erst-Registrierung nicht möglich, eine Nutzung der Mobile-Apps setzt einen bereits über die Web-App registrierten Account voraus.
(2a) Vorvertragliches Acknowledgment (Pre-Acknowledgment). Der Vertragsabschluss-Prozess umfasst zwei aufeinanderfolgende Stufen:
- Stufe 1 (vorvertraglich, auf der Website): Vor Beginn der Trial-Registrierung bestätigt der Kunde in einem Bestätigungsdialog (DSGVO Consent Modal) durch Aktivierung von drei separaten Checkboxen die Kenntnisnahme bzw. Bestätigung dieser AGB, der Datenschutzerklärung der App sowie des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) jeweils in der zum Bestätigungszeitpunkt geltenden Fassung. Hierfür wird ein Pre-Acknowledgment-Datensatz mit eindeutiger ID erstellt; Einzelheiten der gespeicherten Felder sind in der Datenschutzerklärung der Website unter augenblick-control.de/datenschutz dargestellt.
- Stufe 2 (Vertragsschluss, in der App): Bei der erstmaligen Anmeldung in der App nach erfolgreicher Registrierung wird das Pre-Acknowledgment in eine dauerhafte, manipulationsgeschützte Acknowledgment-Bestätigung überführt. Bei jeder späteren Aktualisierung der Vertragsdokumente erteilt der Kunde gemäß § 1 Abs. 4 sowie gemäß den Bestimmungen der Datenschutzerklärung der App ein erneutes Acknowledgment.
(3) Der Vertrag kommt mit der Zugangsbestätigung des Anbieters per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse zustande.
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und ist für den Kunden nach Vertragsabschluss in seinem Account unter „Vertragsdaten" abrufbar.
§ 4 Vergütung und Zahlungsabwicklung
(1) Zahlungsabwicklung ausschließlich über die Web-App und Stripe. Die Aktivierung eines kostenpflichtigen Tarifs sowie die laufende Zahlungsabwicklung erfolgen ausschließlich über die Web-App unter app.augenblick-control.de/settings/billing. Zahlungsdienstleister ist Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland; nachfolgend „Stripe"). Der Kunde hinterlegt hierzu eine gültige Kreditkarte, SEPA-Lastschriftermächtigung oder eine andere von Stripe angebotene Zahlungsmethode bei Aktivierung des kostenpflichtigen Tarifs. Eine etwaige Übermittlung von Zahlungsdaten an die Konzernmutter Stripe, LLC (vormals Stripe, Inc.; Umfirmierung mit Wirkung zum 03.01.2026, USA) erfolgt im Rahmen des EU-US Data Privacy Framework; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der App des Anbieters.
(2) Keine In-App-Käufe in den Mobile-Apps. Die iOS-App und die Android-App enthalten keine In-App-Käufe (Apple StoreKit / Google Play Billing). Sämtliche Zahlungsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen Kunde und Anbieter; die App-Store-Betreiber (Apple Inc., Google Ireland Limited / Google LLC) sind weder Vertragspartner der Zahlungsabwicklung noch erhalten sie Zahlungsdaten des Kunden vom Anbieter. Die Bereitstellung als plattformübergreifender Multi-Platform-Service entspricht den Anforderungen der Apple App Store Review Guideline 3.1.3(b) (Multi-Platform Services) sowie den entsprechenden Bestimmungen der Google Play Payments Policy; der Anbieter setzt für die Verlinkung der externen Vertragsabschluss-Seite das von Apple bereitgestellte External Link Account Entitlement ein.
(3) Verhältnis zu den App-Store-Bedingungen der Endnutzer. Sofern der Kunde oder die für ihn handelnden Mitarbeiter die iOS-App oder die Android-App über den Apple App Store bzw. den Google Play Store beziehen, gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen des jeweiligen Store-Betreibers zusätzlich zu diesen AGB für das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Endnutzer und dem Store-Betreiber. Diese AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung des Dienstes selbst und nicht das Vertragsverhältnis zwischen Endnutzer und Store-Betreiber.
(4) Die Nutzungsgebühren bemessen sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif und werden im Voraus monatlich oder — bei entsprechender Wahl — jährlich abgerechnet. Bei jährlicher Zahlweise gewährt der Anbieter einen Rabatt von 15 % auf den regulären Monatspreis.
(5) Die Belastung erfolgt monatlich bzw. jährlich im Voraus zum jeweiligen Vertragsbeginn. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch im PDF-Format per E-Mail zugesandt und im Account zum Download bereitgestellt.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die monatlichen bzw. jährlichen Nutzungsgebühren einmal pro Kalenderjahr zum 1. Januar an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 2020 = 100; nachfolgend „VPI") anzupassen. Maßgeblich für die Anpassung ist die prozentuale Veränderung des VPI im Vergleich des Monats Oktober des Vorjahres zum Monat Oktober des Jahres davor. Sinkt der VPI, sinken auch die Preise entsprechend; eine Anpassung erfolgt jedoch nur dann, wenn die Veränderung mindestens 2 % beträgt. Die Anpassung wird dem Kunden mit einer Frist von zwei Monaten vor Wirksamwerden in Textform unter Angabe des zugrundeliegenden VPI-Werts mitgeteilt. Übersteigt die Erhöhung 5 % gegenüber dem zuletzt geltenden Preis, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung.
(7) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst nach Ablauf der gesetzten Nachfrist gemäß § 5 Abs. 6 zu beschränken oder zu sperren. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt.
(8) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Testphase und Vertragsbeginn
(1) Neue Kunden erhalten nach Abschluss der Registrierung über die Web-App eine 14-tägige kostenlose Testphase mit dem vollen Funktionsumfang des bei Registrierung gewählten Tarifs. Eine Hinterlegung von Zahlungsdaten ist während der Testphase nicht erforderlich.
(2) Drei Tage sowie einen Tag vor Ablauf der Testphase informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail über den bevorstehenden Ablauf und die Optionen zur Aktivierung eines kostenpflichtigen Tarifs.
(3) Wird vor Ablauf der Testphase kein kostenpflichtiger Tarif aktiviert, geht der Workspace automatisch in einen Read-Only-Modus (Test-Auslauf) über. In diesem Modus bleiben sämtliche bestehenden Daten erhalten und können vom Kunden weiterhin eingesehen sowie exportiert werden. Die Erstellung neuer Inhalte, Bearbeitung bestehender Datensätze sowie sonstige schreibende Operationen sind im Read-Only-Modus nicht möglich.
(4) Bei Inaktivität von 90 zusammenhängenden Tagen im Read-Only-Modus wird der Workspace gemäß § 13 Abs. 4 endgültig gelöscht. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber 30 Tage und 7 Tage vor der Löschung in Textform.
(5) Die Aktivierung eines kostenpflichtigen Tarifs erfolgt jederzeit durch Auswahl des gewünschten Tarifs in der Web-App und Eingabe der Zahlungsdaten über Stripe Checkout. Mit erfolgreicher Zahlung wird der Workspace unmittelbar in den vollen Funktionsumfang des gewählten Tarifs versetzt.
(6) Bei Zahlungsausfall im laufenden kostenpflichtigen Vertrag gilt folgender Ablauf:
- Tag 0: Stripe meldet die fehlgeschlagene Zahlung; der Anbieter informiert den Kunden per E-Mail.
- Tag 7: Erste Erinnerung mit Aufforderung zur Aktualisierung der Zahlungsdaten.
- Tag 14: Übergang in den Read-Only-Modus (Zahlungsausfall) mit Hinweis auf endgültige Sperrung.
- Tag 24 und Tag 34: Weitere Erinnerungen.
- Tag 44: Endgültige Vertragsbeendigung gemäß § 13 Abs. 3.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat bei monatlicher Zahlweise bzw. zwölf Monate bei jährlicher Zahlweise.
(2) Kündigungsrecht des Kunden gemäß Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens zwei Monaten in Textform kündigen. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig von der gewählten Zahlweise (monatlich oder jährlich) und ist Ausdruck der Vorgaben des Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854, anwendbar seit 12.09.2025), die für Datenverarbeitungsdienste eine maximale Kündigungsfrist von zwei Monaten vorsieht (Art. 25 Abs. 2 lit. d Data Act). Eine kürzere Kündigungsfrist kann vom Kunden vertraglich gewählt werden.
(3) Bei jährlicher Zahlweise und Kündigung vor Ablauf der zwölfmonatigen Mindestlaufzeit verbleibt es bei der einmaligen jährlichen Vergütung; ein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung besteht nicht, soweit die Kündigung nicht aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund erfolgt.
(4) Wechselperiode (Switching Period) gemäß Data Act. Nach Wirksamwerden der Kündigung beginnt eine 30-tägige Wechselperiode, in der dem Kunden Read-Only-Zugriff auf seinen Workspace zur eigenständigen Datensicherung gewährt wird. Während dieser Zeit kann der Kunde sämtliche Daten in maschinenlesbaren, strukturierten und gängigen Formaten exportieren (PDF, Excel, JSON, ZIP). Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Anfrage angemessen bei der Migration zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst (Art. 25 Abs. 2 lit. a Data Act).
(5) Wechselentgelte. Der Anbieter erhebt für die im Data Act vorgesehenen Wechselunterstützungsleistungen keine Wechselgebühren. Hierbei handelt es sich um eine über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Zusicherung; nach der gesetzlichen Regelung dürften bis zum 11. Januar 2027 noch ermäßigte, kostendeckende Wechselentgelte verlangt werden, ab dem 12. Januar 2027 ist die Erhebung von Wechselgebühren vollständig ausgeschlossen (Art. 29 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Data Act).
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist;
- schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß § 9;
- missbräuchlicher Nutzung des Dienstes (siehe § 9 Abs. 4);
- Insolvenzantrag des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor bei:
- schwerwiegenden, vom Anbieter zu vertretenden Verfügbarkeitsmängeln gemäß § 7;
- schwerwiegenden Verstößen des Anbieters gegen seine Pflichten aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag, die nach Mahnung mit angemessener Frist nicht abgestellt werden.
(7) Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an info@augenblick-control.de oder über das Self-Service-Portal in der Web-App). Aus den Mobile-Apps heraus erfolgt eine Weiterleitung auf das Self-Service-Portal in der Web-App; die Kündigung kann darüber hinaus jederzeit per E-Mail erklärt werden.
§ 7 Service Level Agreement (SLA) und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt den Dienst mit einer angestrebten jährlichen Verfügbarkeit von 99,5 % im Tarif Basis bzw. Plus, 99,7 % im Tarif Premium und 99,9 % im Tarif Enterprise zur Verfügung, jeweils bezogen auf das Kalenderjahr.
(2) Nicht zur Berechnung der Verfügbarkeit zählen:
- Wartungsfenster, die rechtzeitig vorher in der App angekündigt wurden (geplante Wartung);
- Ausfälle, die auf höherer Gewalt beruhen (siehe § 14);
- Ausfälle, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder eingebundener Subunternehmer verursacht wurden;
- Ausfälle, die auf vom Kunden gewählten Drittanbieter-Diensten beruhen (z. B. Internetverbindung, Browser, Endgerät);
- Ausfälle der Apple- oder Google-Store-Infrastruktur sowie der Push-Notification-Infrastruktur (APNs, FCM), soweit diese nicht in unmittelbarem Verantwortungsbereich des Anbieters liegen.
(3) Geplante Wartungsarbeiten erfolgen vorrangig in den Zeiträumen Sonntag 02:00 bis 06:00 Uhr MEZ/MESZ und werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt.
(4) Wird die zugesicherte jährliche Verfügbarkeit unterschritten, hat der Kunde Anspruch auf Service-Gutschriften gemäß folgender Staffelung:
- Verfügbarkeit zwischen 99,0 % und 99,5 % (Tarif Basis/Plus): 5 % der Monatsgebühr
- Verfügbarkeit zwischen 95,0 % und 99,0 %: 10 % der Monatsgebühr
- Verfügbarkeit unter 95,0 %: 25 % der Monatsgebühr
Service-Gutschriften werden vom Kunden in Textform an info@augenblick-control.de innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betreffenden Kalendermonats geltend zu machen und werden bei der nächstmöglichen Abrechnung verrechnet. Sie stellen die abschließende Regelung für Verfügbarkeitsmängel dar und schließen weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund einfacher Fahrlässigkeit aus; weitergehende Ansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
§ 8 Datensicherung und Wiederherstellung
(1) Der Anbieter führt regelmäßige Datensicherungen mit folgenden Mechanismen durch:
- Point-in-Time Recovery (PITR) für Firestore mit einem Wiederherstellungsfenster von 7 Tagen;
- Tägliche Backup-Exports mit einer Aufbewahrungsdauer von 90 Tagen;
- Geo-redundante Speicherung innerhalb der EU-Region (europe-west3 — Frankfurt am Main) mit Multi-Zone-Deployment.
(2) Der Kunde ist gehalten, eigenständig regelmäßige Datenexports vorzunehmen und diese sicher zu verwahren. Self-Service-Funktionen für den vollständigen Datenexport in maschinenlesbaren Formaten (PDF, Excel, JSON, ZIP) stehen jederzeit zur Verfügung.
(3) Im Falle eines vom Anbieter zu vertretenden Datenverlusts haftet der Anbieter höchstens für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten aus den vom Kunden zu erstellenden Sicherungen erforderlich ist. Die Haftungsbegrenzung gemäß § 12 bleibt unberührt.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben, die zur Vertragsdurchführung erforderlich sind, vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere sind Änderungen der Firmenadresse, der Rechnungsadresse, der Kontaktperson und der hinterlegten Zahlungsdaten umgehend in den Account-Einstellungen zu aktualisieren.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Verlust von Zugangsdaten oder unbefugte Zugriffe sind dem Anbieter unverzüglich an datenschutz@augenblick-control.de zu melden. Der Kunde haftet für sämtliche unter seinen Zugangsdaten erfolgenden Handlungen, soweit ihn ein Verschulden trifft.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Inhalte in den Dienst einzustellen, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass für sämtliche von ihm in den Dienst eingebrachten personenbezogenen Daten eine geeignete Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO besteht und seine Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen erfüllt werden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen. Untersagt sind insbesondere:
- jede Nutzung, die gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt;
- das Hochladen von Malware, Viren oder sonstiger schädlicher Software;
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder das unbefugte Kopieren von Quellcode;
- Lasttests oder Penetrationstests ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Anbieters;
- die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens und seiner Subunternehmer im vertraglich zulässigen Rahmen.
(5) Bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten kann der Anbieter den Zugang zum Dienst nach vorheriger Mahnung beschränken oder sperren. Bei schwerwiegenden Verstößen ist die fristlose Kündigung gemäß § 6 Abs. 6 zulässig.
§ 10 Nutzungsrechte und Eigentumsrechte an Daten
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst gemäß diesen AGB zu nutzen.
(2) Sämtliche Rechte am Dienst, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Eine Einräumung weitergehender Rechte an den Kunden findet nicht statt.
(3) Eigentum an Kundendaten. Sämtliche vom Kunden in den Dienst eingestellten Daten (Inhaltsdaten gemäß AVV) bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter erwirbt hieran lediglich die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Verwendung der Inhaltsdaten zu eigenen Zwecken des Anbieters — insbesondere zu Werbe-, Analyse- oder Profilingzwecken — findet nicht statt. Statistische Auswertungen erfolgen ausschließlich auf Basis vollständig anonymisierter Daten, die keine Rückschlüsse auf den Kunden oder einzelne Personen zulassen.
(4) Der Kunde gewährt dem Anbieter ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit (zzgl. der Switching Period gemäß § 6 Abs. 4) und sachlich auf die Vertragsdurchführung beschränktes einfaches Nutzungsrecht an den Inhaltsdaten, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter erfolgt unter Beachtung der DSGVO, des BDSG und der sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Doppelte Rolle des Anbieters. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten in zwei unterschiedlichen Rollen:
- Als Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für Stamm- und Account-Daten des Kunden, Vertrags-, Abrechnungs- und Authentifizierungsdaten;
- Als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) für die vom Kunden in den Workspace eingebrachten Inhaltsdaten.
(3) Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung sind im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) des Anbieters geregelt, der unter https://augenblick-control.de/avv abrufbar ist und der mit Aktivierung eines kostenpflichtigen Tarifs als Bestandteil dieser AGB vereinbart wird.
(4) Die für den Dienst geltende Datenschutzerklärung der App ist unter https://app.augenblick-control.de/datenschutz abrufbar.
(5) Die Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist als Anlage 2 des AVV unter https://augenblick-control.de/unterauftragsverarbeiter abrufbar.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf folgende Höchstbeträge pro Schadensfall und pro Kalenderjahr begrenzt:
- im Tarif Basis: höchstens 12 Monatsgebühren, mindestens jedoch 1.000 EUR;
- in den Tarifen Plus, Premium und Enterprise: höchstens 12 Monatsgebühren, mindestens jedoch 5.000 EUR.
(3a) Wechselseitige Freistellung im Verhältnis zum AVV. Die wechselseitigen Freistellungspflichten gemäß § 17 Abs. 3a des AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) bleiben von dieser Haftungsbegrenzung unberührt; sie gelten in dem im AVV vorgesehenen Umfang fort.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Die Haftung für Verfügbarkeitsmängel ist abschließend in § 7 (SLA) geregelt.
(7) Schadensersatzansprüche aus diesem Vertrag verjähren — vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen für Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit — in zwei Jahren ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch in fünf Jahren ab dem schadensauslösenden Ereignis.
§ 13 Vertragsbeendigung und Datenrückgabe
(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung beginnt die in § 6 Abs. 4 geregelte 30-tägige Wechselperiode (Switching Period). Während dieser Zeit gewährt der Anbieter dem Kunden Read-Only-Zugriff auf den Workspace zur eigenständigen Datensicherung. Der Kunde kann sämtliche Inhaltsdaten in maschinenlesbaren Formaten (PDF, Excel, JSON, ZIP) exportieren.
(2) Nach Ablauf der Switching Period oder auf vorherige ausdrückliche Weisung des Kunden werden sämtliche personenbezogenen Inhaltsdaten des Kunden aus den Produktivsystemen des Anbieters endgültig und unwiederbringlich gelöscht. Die Einzelheiten der Löschung — einschließlich der Löschung aus den Backup-Systemen innerhalb der jeweiligen Backup-Rotation — sind im AVV § 16 geregelt.
(3) Endgültige Vertragsbeendigung bei Zahlungsausfall. Wird das kostenpflichtige Vertragsverhältnis durch Zahlungsausfall (§ 5 Abs. 6) beendet, beginnt am Tag 44 ab der ersten fehlgeschlagenen Zahlung die Switching Period gemäß Absatz 1.
(4) Endgültige Löschung des Workspaces bei langer Inaktivität. Wird ein Workspace während der Testphase nicht in einen kostenpflichtigen Tarif überführt und verbleibt anschließend für 90 zusammenhängende Tage im Read-Only-Modus ohne aktive Nutzung, wird der Workspace endgültig gelöscht. Die in Absatz 1 genannten Hinweispflichten gelten sinngemäß.
(5) Von der Löschung ausgenommen sind Daten, deren weitere Aufbewahrung aufgrund handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 257 HGB, § 147 AO — bis zu 10 Jahre) oder konkreter rechtlicher Auseinandersetzungen erforderlich ist. Diese Daten werden gesondert gespeichert, in der Verarbeitung eingeschränkt und nach Wegfall des Aufbewahrungsgrundes ebenfalls gelöscht.
(6) Auf schriftliche Anfrage bestätigt der Anbieter dem Kunden die erfolgte Löschung in Textform.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakten, Pandemien, behördlichen Anordnungen, Streiks, weitreichenden Internet- oder Stromausfällen sowie bei Cyberangriffen, die trotz Einhaltung des Stands der Technik nicht abgewehrt werden konnten.
(2) Die betroffene Vertragspartei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.
(3) Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, sind beide Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 15 Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene Zwecke außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten alle als solche gekennzeichneten Informationen sowie alle Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, einschließlich der technischen Architektur des Dienstes, Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsstrategien, finanzielle Verhältnisse sowie sämtliche personenbezogenen Daten.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden;
- der empfangenden Partei vor der Mitteilung bereits nachweislich ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren;
- von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht rechtmäßig zur Kenntnis gebracht wurden;
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind, wobei in einem solchen Fall die andere Partei unverzüglich zu informieren ist, soweit die Information rechtlich zulässig ist.
(4) Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrages fort, für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) und für personenbezogene Daten gilt sie zeitlich unbeschränkt fort.
§ 16 Streitbeilegung
(1) Die Vertragsparteien werden sich bemühen, sämtliche Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag in gutem Glauben zu lösen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
(2) Beschwerden des Kunden können an info@augenblick-control.de gerichtet werden. Datenschutzrechtliche Beschwerden sind an datenschutz@augenblick-control.de zu richten. Der Anbieter beantwortet Beschwerden in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
(3) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, da der Dienst ausschließlich an Unternehmer gerichtet ist (§ 36 Abs. 1 VSBG).
§ 17 Pflichtangaben zum Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr
Die nachfolgenden Informationen werden gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 BGB sowie Art. 246c EGBGB zur Verfügung gestellt. Da der Dienst ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gerichtet ist, gelten die in § 312i Abs. 1 BGB genannten Pflichten gemäß § 312i Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht zwingend; der Anbieter stellt die nachfolgenden Informationen gleichwohl freiwillig zur Verfügung, um die Transparenz des Vertragsschluss-Prozesses zu gewährleisten:
(1) Technische Schritte zum Vertragsschluss:
- Auswahl eines Tarifs auf der Website oder in der Web-App;
- Bestätigung der drei Vertragsdokumente (AGB, Datenschutzerklärung der App, AVV) im DSGVO Consent Modal mit drei separaten Checkboxen (Pre-Acknowledgment gemäß § 3 Abs. 2a);
- Eingabe der E-Mail-Adresse und Klick auf den Button „Bestätigen & Testphase starten";
- Weiterleitung zur Registrierungsseite der Web-App und vollständige Eingabe der Unternehmens- und Nutzerdaten;
- Verifikation der E-Mail-Adresse über einen einmaligen Verifikationscode;
- Aktivierung der 14-tägigen kostenlosen Testphase nach erfolgreicher Verifikation;
- Optionale Aktivierung eines kostenpflichtigen Tarifs über das Self-Service-Billing-Portal in der Web-App und Eingabe der Zahlungsdaten über Stripe Checkout;
- Vertragsschluss durch Zugangsbestätigung des Anbieters per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse gemäß § 3 Abs. 3.
(2) Speicherung des Vertragstextes: Der Anbieter speichert den Vertragstext einschließlich der zum Bestätigungszeitpunkt geltenden Fassungen aller Vertragsdokumente (AGB, Datenschutzerklärung der App, AVV) sowie deren SHA-256-Hashes dauerhaft in einem manipulationsgeschützten Archiv (Hash-Chain, Append-only Pattern). Der Kunde kann die Vertragsdokumente jederzeit über die App-Einstellungen unter „Datenschutz → Acknowledgment-Historie" einsehen, als PDF herunterladen sowie auf schriftliche Anfrage in der zum jeweiligen Bestätigungszeitpunkt geltenden Fassung anfordern. Die Aufbewahrung erfolgt für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 257 HGB und § 147 AO (10 Jahre).
(3) Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern: Vor verbindlicher Abgabe seiner Vertragserklärung kann der Kunde sämtliche Eingaben überprüfen. Eingabefelder zeigen Fehler (z. B. unvollständige oder ungültige E-Mail-Adresse, fehlende Pflichtfelder) durch entsprechende Hinweise unmittelbar an. Eingaben können vor dem endgültigen Klick auf den Bestätigungs-Button beliebig korrigiert werden. Auch nach Vertragsschluss können Stamm- und Account-Daten jederzeit in den App-Einstellungen unter „Profil" korrigiert werden.
(4) Vertragssprache: Der Vertrag wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Eine andere Vertragssprache wird nicht angeboten. Übersetzungen einzelner Vertragsdokumente in andere Sprachen, sofern verfügbar, dienen ausschließlich zur Information; im Falle von Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.
(5) Verhaltenskodizes: Der Anbieter unterwirft sich keinen besonderen Verhaltenskodizes im Sinne von § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BGB.
(6) Kein Widerrufsrecht: Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht für Verbraucherverträge gemäß §§ 312g, 355 BGB besteht für Unternehmer nicht und findet auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. Die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit gemäß § 6 Abs. 2 dieser AGB (Data Act, max. 2 Monate Frist) bleibt unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters in Unterschleißheim.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; soweit eine solche fehlt, gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(6) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter https://augenblick-control.de/agb abrufbar. Frühere Versionen werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutzerklärung der App archiviert und auf schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt.
Stand: 4. Mai 2026 — Version 3.2 (Korrigierte Release Edition)
Wesentliche Änderungen gegenüber Version 2.3 (28. April 2026):
- Erweiterung des Geltungsbereichs in § 1 und § 2 auf native iOS- und Android-Apps zusätzlich zur Web-App;
- Neuer § 2 Abs. 3 zu plattformspezifischen Einschränkungen der Mobile-Apps;
- Klarstellung in § 4 Abs. 1 zur ausschließlichen Zahlungsabwicklung über die Web-App;
- Neuer § 4 Abs. 2 zur Klarstellung, dass keine In-App-Käufe genutzt werden;
- Neuer § 4 Abs. 3 zum Verhältnis zu den App-Store-Bedingungen der Endnutzer;
- Klarstellung in § 3 Abs. 2, dass Erst-Registrierung ausschließlich über die Web-App erfolgt;
- Neuer § 3 Abs. 2a zum zweistufigen Vertragsabschluss-Prozess (vorvertragliches Pre-Acknowledgment auf der Website mit drei Checkboxen + dauerhafte Acknowledgment-Bestätigung in der App);
- Neuer § 17 zu den Pflichtangaben zum Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr (technische Schritte, Speicherung des Vertragstextes, Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern, Vertragssprache deutsch, Klarstellung des nicht bestehenden Widerrufsrechts für Unternehmer) gemäß § 312i BGB und Art. 246c EGBGB;
- Verschiebung der Schlussbestimmungen von § 17 auf § 18;
- Klarstellung in § 7 Abs. 2, dass Ausfälle der Apple-/Google-Store-Infrastruktur nicht in die Verfügbarkeit einberechnet werden;
- Synchronisation aller Verweise auf die Datenschutzerklärung der App und den AVV in der Release-Edition v3.0 vom 4. Mai 2026.
Wesentliche Änderungen in Version 3.2 gegenüber Version 3.1 (4. Mai 2026):
- Klarstellung in § 4 Abs. 1, dass die US-Konzernmutter von Stripe mit Wirkung zum 03.01.2026 von Stripe, Inc. in Stripe, LLC umfirmiert wurde; die DPF-Zertifizierung und sämtliche Garantien für Drittlandtransfers bleiben unverändert.