Datenportabilität & Anbieterwechsel
Stand: 13. Juni 2026 — Version 1.0
Diese Seite enthält die vorvertraglichen Informationen zum Anbieterwechsel gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung, „Data Act"). Sie ist öffentlich und damit bereits vor Vertragsschluss abrufbar und ergänzt § 6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich für die vertraglichen Wechselrechte ist § 6 AGB; diese Seite beschreibt das Verfahren und die technischen Rahmenbedingungen.
1. Anwendungsbereich und Rechtsgrundlage
Die Augenblick-Effekt UG (haftungsbeschränkt) erbringt mit Augenblick-Control einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne von Art. 2 Nr. 8 Data Act. Als solcher Anbieter halten wir die Wechselrechte der Kunden gemäß Art. 23–31 Data Act ein. Die nachfolgenden Informationen gelten für alle Plattformen (Web-App, iOS-App und Android-App) gleichermaßen.
2. Wechselverfahren und Wechselperiode
Der Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder zur eigenen Infrastruktur des Kunden läuft wie folgt ab:
- Einleitung: Der Kunde kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen (Kündigungsfrist höchstens zwei Monate gemäß § 6 Abs. 2 AGB). Eine gesonderte Begründung ist nicht erforderlich.
- Wechselperiode (switching period): Nach Wirksamwerden der Kündigung beginnt eine Wechselperiode von dreißig (30) Tagen. In dieser Zeit gewähren wir dem Kunden einen Read-Only-Zugriff auf den Workspace und leisten angemessene technische Unterstützung bei der Migration.
- Verlängerung auf Anfrage: Ist die Migration innerhalb dieser Frist aus technischen Gründen noch nicht abgeschlossen, verlängern wir den Export- und Read-Only-Zeitraum auf Anfrage des Kunden um einen angemessenen Zeitraum (Art. 25 Abs. 2 Data Act), bevor die Daten endgültig gelöscht werden.
- Selbstständiger Export jederzeit: Während eines aktiven Vertrages kann der Kunde seine Inhaltsdaten jederzeit eigenständig über die Web-App exportieren (Bereich „Berichte" sowie die Export- und Archiv-Funktionen). Hierfür ist keine Kündigung erforderlich.
- Abschluss: Nach Ablauf der Wechselperiode — bzw. eines auf Anfrage verlängerten Zeitraums — werden die Kundendaten gemäß § 13 AGB endgültig gelöscht. Wir empfehlen, den Datenexport innerhalb dieses Zeitraums abzuschließen.
3. Verfügbare Exportformate
Wir stellen die Inhaltsdaten des Kunden in maschinenlesbaren, strukturierten und gängigen Formaten bereit:
- PDF — Prüfprotokolle nach DIN-Standards, Mängel- und Objektberichte sowie Compliance-Nachweise;
- Excel (.xlsx) — strukturierte Tabellen der Objekte, Gebäude, Prüfgegenstände, Prüfungen und Mängel inklusive Stammdaten;
- JSON — vollständige, strukturierte Datensicherung (Backup) der Workspace-Inhaltsdaten;
- ZIP — Sammelarchive mehrerer Protokolle inklusive zugehöriger Fotos sowie Jahresarchive.
Diese Formate stehen sowohl während des laufenden Vertrages als auch während der 30-tägigen Read-Only-Wechselperiode nach Vertragsbeendigung zur Verfügung.
4. Keine Wechselgebühren
Für den Wechselvorgang und den Datenexport erheben wir gemäß Art. 25 Data Act keine Wechselgebühren. Es entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten für die Migration seiner Daten zu einem anderen Anbieter oder zur eigenen Infrastruktur.
5. Bekannte technische Einschränkungen
Im Sinne der Transparenz nach Art. 26 Data Act weisen wir auf folgende bekannte technische Rahmenbedingungen hin:
- Der Export umfasst die Inhaltsdaten des Kunden (Objekte, Gebäude, Prüfgegenstände, Prüfungen, Mängel, Stammdaten, Fotos und Etagenpläne). Interne Betriebs- und Telemetriedaten (z. B. aggregierte Zähler, Systemprotokolle) sind nicht Bestandteil des Standardexports.
- Fotos werden im jeweils gespeicherten Auflösungsstand exportiert; nach den vertraglichen Aufbewahrungsfristen archivierte Fotos können in reduzierter Auflösung (Thumbnail) vorliegen.
- Etagenpläne werden in dem vom Kunden hochgeladenen Format (SVG oder PNG) bereitgestellt.
- Der Export erfolgt snapshot-basiert (Momentaufnahme zum Exportzeitpunkt). Eine kontinuierliche Echtzeit-Synchronisation über eine offene Schnittstelle zu Drittsystemen wird derzeit nicht angeboten.
- Die Übernahme der exportierten Daten in ein anderes Brandschutz- oder Prüfsystem kann seitens des aufnehmenden Anbieters eine Zuordnung der Felder (Field-Mapping) erfordern. Die Datenstruktur unserer Export-Formate dokumentieren wir auf Anfrage.
6. Kontakt für Migrationsanfragen
Für die Einleitung eines Anbieterwechsels, technische Unterstützung bei der Migration oder die Dokumentation der Exportstruktur wenden Sie sich an:
Augenblick-Effekt UG (haftungsbeschränkt)
E-Mail (Wechsel/Migration): info@augenblick-control.de
E-Mail (Datenschutz / Datenportabilität nach Art. 20 DSGVO): datenschutz@augenblick-control.de
Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO bleibt von den vorstehenden Data-Act-Wechselrechten unberührt und besteht zusätzlich. Einzelheiten hierzu enthält unsere Datenschutzerklärung.